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Gerätereinigung, 23.03.2013

PFLANZENSCHUTZ UND GEWÄSSERSCHUTZ SIND VEREINBAR.

Pflanzenschutzmittel können auf zahlreichen Wegen ins Grund- und Oberflächengewässer gelangen.
Restmengen, die technisch bedingt im Pflanzenschutzgerät zurückbleiben, sind nach Beendigung der Spritzarbeit zu verdünnen und auf dem behandelten Feld auszubringen.
Die Reinigung von Pflanzenschutzgeräten auf versiegelten Flächen mit Ablauf der Reinigungswässer in die Jauche- oder sonstige Auffanggruben wird nicht empfohlen. Anwender müssen sich darüber im klaren sein, dass in der Jauche kein Abbau der Pflanzenschutzmittel - Wirkstoffe stattfindet. Durch die Jauche wird die Konzentration der Reste zwar verdünnt, in welchen Konzentrationen die einzelnen Wirkstoffe aber in empfindlichen Kulturen noch Schäden verursachen können, ist nicht genau bekannt.
Erklärtes Ziel muss sein, durch den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die Reinigung der Geräte keine stärkeren punktuellen Belastungen des Abwassers herbeizuführen. Jeder direkte Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer, und seien es auch nur geringste Mengen, muss vermieden werden.
 
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