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Sprühgeräte, 31.03.2012

MITTEL DÜRFEN NICHT IN OBERFLÄCHENGEWÄSSER

Welche Möglichkeiten gibt es, um zu verhindern, dass Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer gelangen - ein Ratgeber.
 Ein verantwortungsvoller Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich gegeben, wenn alle Auflagen und Anwendungshinweise auf den Gebrauchsanleitungen eingehalten werden. Neben Gefahrenhinweisen (R-Sätze: zum Beispiel R20 „Gesundheitsschädlich beim Einatmen") und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze: zum Beispiel S37„Geeignete Schutzhandschuhe tragen") sind auf den Packungen oder Beipackzetteln aller Mittel zum Beispiel auch noch Hinweise beziehungsweise Auflagen zum Bienenschutz (NB), zum Schutz von Nachbarflächen (NT), zum Grundwasserschutz (NG) und zum Schutz von Oberflächengewässern und Wasserorganismen (NW) zu finden. Im Folgenden sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer so weit irgend möglich zu minimieren.
 

EU-VERPFLICHTUNG

Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, bis 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer und einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Mit der seit 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie befindet sich das größte Gewässerschutzprojekt der Europäischen Gemeinschaft in der Phase der Umsetzung. Einträge von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat, aber auch von Schadstoffen wie Pflanzenschutzmitteln müssen so weit wie irgend möglich reduziert werden. Diese Vorgaben berührenauch den Pflanzenschutz im Weinbau.
Mit der NW 468-Auflage wird jeder Anwender aufgefordert und verpflichtet, sorgfältig darauf zu achten, dass jeglicher Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer vermieden wird. Diese Regelung gewinnt vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie besondere Bedeutung.
 

LAGERUNG

Zum ordnungsgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis gehört die sichere Lagerung. Pflanzenschutzmittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Bei behördlichen Kontrollen nach Fachrecht oder Cross-Compliance werden auch Pflanzenschutzmittelbestände samt Lagereinrichtungen kontrolliert. Es wird besonders darauf geachtet, dass die wasserrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit denen ein Eintrag in Grund- und Oberflächenwasser verhindert werden kann. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln muss zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Außerdem ist die Haltbarkeit der Pflanzenschutzmittel, besonders von flüssigen Präparaten, begrenzt.
 
In der Gebrauchsanleitung
  „Kanalauflage“ NW 468
  Bei jedem Pflanzenschutzmittel steht in der Gebrauchsanleitung die
  „Kanalauflage“   NW 468: „Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und
  dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und 
  Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte
  Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
  Abwasserkanäle.“
 

WIEGEN, MESSEN UND FÜLLEN

Nach Öffnen der Packung oder des Behälters ist der Umgang mit unverdünnten Mitteln sowohl für den Anwender als auch für die Umwelt besonders gefährlich. Deshalb besteht beim Abwiegen und Abmessen der erforderlichen Mengebesondere Sorgfaltspflicht. Die benötigte Mittelmenge muss so genau wie möglich bemessen werden, da die optimale Wirkung des Mittels sowie die Wartezeiten und damit die Rückstände auf dem Erntegut danach ausgerichtet sind. Für „normale" Aufwandmengen in der Praxis bietetdie Industrie oder der Handel ausreichende Dosierhilfen wie Messbecher an. Oft ist auch an der Flasche oder am Verschlussdeckel eine Dosierskala. Für wenig Geld bekommt man heuteeine digitale Haushaltswaage, mit der auf einfachste Art exakt gewogenwerden kann.
Wo gewogen oder gemessen wird, darf auf keinen Fall ein Wasserablauf in der Nähe sein. Geringste Mengen des unverdünnten Mittels können sonst erhebliche Verunreinigungen von Oberflächenwasser direkt oder über die Kläranlage verursachen. Verunreinigungen sind penibel zu reinigen. Messgefäße und leere Packungen/Behälter müssen ebenfalls sorgfältig gespült werden. Die Spülflüssigkeit muss der Spritzbrühe zugegeben werden. Der Industrieverband Agrar organisiert Termine, an denen leere und sorgfältig gespülte Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln kostenfrei zurückgenommen werden (PAckMIttel Rücknahme Agrar = PAMIRA). Auskunft zu den Sammelstellen gibt der Landhandel oder finden sich im Internet unter www.iva. de. Unbrauchbare, alte Pflanzenschutzmittel oder produkthaltige Abfälle (zum Beispiel Kehrricht) müssen als gefährlicher Sonderabfall entsorgt werden. Spezielle Auskünfte über unklare Entsorgungsmöglichkeiten erteilen grundsätzlich die für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen. In Baden-Württemberg sind dies meist die Abfallberatungsstellen bei den Landratsämtern beziehungsweise Stadtkreisen.
Spritze oder Spritzfass müssen sehr sorgfältig befüllt werden. Wenn zum Beispiel ein Fass überläuft, darf die Brühe keinesfalls den Weg zum Hofablauf oder direkt in einen Vorfluter finden. Die Spritzbrühe wird entweder in einem großen Transportfass oder in der Pflanzenschutzspritze zur Ausbringfläche befördert. Der Verschluss am Einfüllstutzen muss in allen Fällen absolut dicht schließen, damit die umherschwappende Brühe nicht auf die Straße tropft. Bei der gefüllten Spritze müssen zusätzlich die Düsen, Schlauchverbindungen und Armaturen absolut dicht  sein. Auch wenn der „Spritzen-TÜV" erfolgreich absolviert wurde, muss regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Beim Spritzvorgang selbst ist auf Abdriftminderung durch entsprechende Düsenwahl und Druckeinstellung zu achten. Auch über die Luftführung durch Leitbleche lässt sich die Sprühwolkerecht exakt auf die Zielfläche Laubwand ausrichten. Sprühwolken, die aus großer Entfernung noch sichtbar sind, sollten der Vergangenheit angehören. Bei der Ausfahrt aus der Rebzeile und beim Wendevorgang ist rechtzeitiges Abschalten und die Verwendung tropfarmer Düsen Voraussetzung dafür,dass die wasserführenden Feldwege so wenig wie möglich kontaminiert werden.
Zum Ende einer Spritzung sollte möglichst wenig Behandlungsflüssigkeit im Tank übrig sein. Dies lässt sich oft durch Anpassen der Fahrgeschwindigkeit bei den letzten Fahrrunden optimieren. Eventuell dennoch übrig bleibende Restmengen werden verdünnt (höhere Geschwindigkeit und gegebenenfalls weniger Druck) auf einer bereits behandelten Fläche ausgebracht.
 

ABDRIFT

Durch Einhalten von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern wird ein direkter Eintrag von Sprühnebel durch Abtrift weitgehend verhindert. Der mögliche Abstand zu Gewässern variiert je nach Mittel, Pflanzenschutzgerät und Düsenausstattung.    Gelegentlich wasserführende Gewässer,wie zum Beispiel Wasserstaffeln, Wirtschaftswege oder überwiegend trockene Wassergräben zählen dabei jedoch nicht als Oberflächengewässer im Sinne der Abstandsauflage.
Ganz unabhängig von Abstandsauflagen führen abdriftarme lnjektordüsen allein schon optisch zu einem akzeptableren Pflanzenschutzeinsatz. Eine Quelle für Pflanzenschutzmitteleinträge sind grundsätzlich auch befestigte Wirtschaftswege. Bedingt durch die meist kleinparzellige Strukturierung der Weinberge ist zu deren Erschließung ein vergleichsweise dichtes Wegenetz erforderlich. In vielen Fällen grenzen Hunderte von Rebzeilen an diese Wege. Durch Abdrift, Abtropfen und Verschütten können Pflanzenschutzmittel auf die Wegoberflächen gelangen. Auf befestigten Wegoberflächen können bereits durch geringe Niederschlagsmengen die Wirkstoffdepots mobilisiert und in die zur Entwässerung angeschlossenen Gewässer geschwemmt werden. Aus diesem Grund müssen die angesprochenen Vermeidungsstrategien generell beherzigt werden. Zu einem Austrag von Wirkstoffen vom Weinbergsboden kommt es nur bei Starkregen durch Erosion. Alle Maßnahmen, die ein Abfließen des Wassers aus einem Weinberg verhindern oder zumindest minimieren, sind dabei natürlich erwünscht. In erster Linie zählt eine gut etablierte Begrünung als bestmögliche Erosionsbremse.
 

GERÄTEREINIGUNG

Damit in der Fahrspur die Begrünung nicht unnötig leidet, ist auf eine optimale Bereifung (möglichst breite Reifen mit möglichst wenig Druck) Wert zu legen. Die Spritze wird innen grundsätzlich auf der Behandlungsfläche gereinigt. Die technische Restmenge - dies ist die Spritzflüssigkeit, die sich noch im eigentlich leeren System befindet - wird dann verdünnt auf einer bereits behandelten Fläche versprüht. Dazu muss Frischwasser mit zum Weinberg genommen werden. Modernere Pflanzenschutzgeräte haben heute einen integrierten zweiten Wasserbehälter. Wer ältere Geräte betreibt, muss einen Wasserkanister mitnehmen. Restbrühe unverdünnt in der Spritze zu lassen, kann zu Schädigungen an der Technik (Filter, Düsen, Armaturen und Leitungen) führen. Restbrühe offen abzulassen - egal wohin - verbietet sich vonselbst. Besonders wer mehrere Kulturen behandelt, muss wegender Indikationszulassung vermeiden, auch nur Spuren nicht zugelassener Mittel auf anderen Kulturen anzuwenden. Auch die Außenreinigung von Spritze und gegebenenfalls Schlepper muss unbedingt auf einer bewachsenen Fläche erledigt werden. Die Reinigungsbrühe darf keinesfalls in einen Abwasserschacht laufen. Ungereinigte Geräte müssen so abgestellt sein, dass durch Regen kein Mittel in den Kanal abgewaschen werden kann. Ein separater Wassertank mit anschließbarem Hochdruckschlauch oder Waschbürste sind für die Außenreinigung ideal. Wer dies nicht zur Verfügung hat, kann sich mit einem Kehrwisch und einem Wassereimer ebenfalls weiter helfen. Für eine gründliche Endreinigung zum Schluss der Pflanzenschutzsaison gelten selbstverständlich die gleichen Vorsichtsregeln.
 
Chronologisch gegliedert
Mögliche Eintragspfade für Gewässerbelastungen
  • Lagerung
  • Abwiegen beziehungsweise Abmessen der Mittel
  • Einbringen in den Spritzbrühetank
  • Transport zur Fläche
  • Einfahrt/Ausfahrt beziehungsweise Wendevorgang an der Behandlungsfläche
  • Abdrift
  • Restbrühebeseitigung
  • Innenreinigung
  • Außenreinigung
 

Fazit

Pflanzenschutzmitteleinträge über Kläranlagen, Vorfluter oder Wirtschaftswege sind in hohem Maße durch den Anwender direkt zu be­einflussen und bei sachgemäßem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auch zum größten Teil ver­meidbar.
Pflanzenschutzmittel sind hoch wirksame Sub­stanzen, die dafür entwickelt und zugelassen wur­den, innerhalb eines definierten Anwendungsbereiches bereits in geringen Konzentrationen die gewünschte Wirkung zu entfalten. Außerhalb ihres Einsatzbereiches sind diese Mittel grundsätzlich unerwünscht und können schädlich wirken. Ver­schiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass während der Vegetationsperiode besonders über Kläranlagen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in die Gewässer gelangen können. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden in der Kläranlage nicht oder nur in geringem Umfang abgebaut. Wirkstoffe gelangen hauptsächlich durch nicht sachgerechte Reini­gung von Spritzgeräten auf befestigten Hofflächen in die Kanalisation. Das Wissen um diese Tatsache sollte jeden Anwender noch sensibler machen, Einträge zu minimieren. Rechnerisch bringt ein Gramm Wirkstoff zehn Millionen Liter Wasser an den Pflanzenschutzmittel-Grenzwert für Trinkwas­ser von 0,1 μg/Liter.
Landwirtschaft und Weinbau haben es selbst in der Hand, durch  eigenverantwortliches Handeln vor Ort mögliche zukünftige Einschränkungen oder teure Auflagen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu verhindern. Die aufgezeigten Maßnahmen sollen dazu dienen, weitergehende Auflagen und Kontrollen zu verhindern.

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Rebe & Wein ist ein Fachmagazin für Weinbau und Weinwirtschaft mit  Kernverbreitungs-gebiet Württemberg und Franken. Erscheinungsweise monatlich, verbreitete Auflage rund 5800, verkaufte Auflage rund 5400 (IVW). Das Magazin bietet Fachinformationen für Winzer und Weinerzeuger, von der Anbautechnik der Reben bis zum Verkauf der Flaschen. Daneben gibt es Brancheninformationen von regional bis weltweit. Jährlich mehrere Sonderpublikationen zu ausgewählten Fachthemen ergänzen das Angebot des Monatsheftes. Rebe & Wein ist zudem Organ der Weinbauverbände in Württemberg und Franken.
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