Autor/-in
Karl Lind
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Herbizidgeräte, 14.05.2012
MÜSSEN HERBIZIDGERÄTE DURCH AUTORISIERTE WERKSTÄTTEN WIEDERKEHREND ÜBERPRÜFT WERDEN?
Gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 sind in der integrierten Produktion von Obst, Wein, Hopfen und Gemüse alle Herbizidgeräte, die am Traktor oder am Mulchgerät aufgebaut sind, einer wiederkehrenden Überprüfung durch autorisierte Werkstätten zu unterziehen.
Ausgenommen davon sind jene Geräte, bei denen die Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht werden. Weiters sind jene Geräte ausgenommen, die von Hand betrieben werden und die von einer Person getragen werden können.
Ausgenommen davon sind jene Geräte, bei denen die Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht werden. Weiters sind jene Geräte ausgenommen, die von Hand betrieben werden und die von einer Person getragen werden können.
Hier können Sie die gesamte Sonderrichtlinie zur periodischen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten im ÖPUL 2007 lesen (PDF-Datei - 1,3 MB) !
Stellungnahme dazu von der Fachgruppe Technik vom Verband Steirischer Erwerbsobstbauern
Grundsätzlich ist
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